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Information der FCE-Mitgliederverwaltung

In Vorbereitung der Mitgliederversammlung am 08.11.2019 bitten wir alle Mitglieder folgendes zu beachten: Gemäß der aktuellen Vereinssatzung ist jedes Mitglied mit dem vollendeten 18. Lebensjahr wahl- bzw. stimmberechtigt. Jedes wahl- bzw. stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme; das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Die Wahl- und Stimmberechtigung kann nur nach Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises vergeben werden. Bitte führen Sie ein weiteres Dokument (z.B. Personalausweis) zur Identifikation Ihrer Person mit sich. Die Wahl- bzw. Stimmberechtigung entfällt bei bestehendem Zahlungsrückstand des Mitgliedsbeitrages. Offene Mitgliedsbeiträge können vor Ort  bar beglichen und somit die Wahl- bzw. Stimmberechtigung erworben werden. Aufgrund diverser Zahlungsrückstände bzw. Postrückläufer bitten wir nochmals Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu kontrollieren und uns etwaige Änderungen mitzuteilen. Stichtag für die Anlage neuer Mitglieder ist der 31.10.2019; alle danach angelegten neuen Mitglieder können gerne ihren Beitrag bar entrichten. Quelle: fc-erzgebirge.de

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