Nachdem der Generalplaner ARGE Phase 10 Ende Mai die komplette Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung zum Umbau des Sparkassen-Erzgebirgsstadions in Aue vorgelegt hat, sollen nunmehr die Kreisräte in Ihrer Sitzung am 17.06.2015 eine abschließende Entscheidung zum geplanten Bauprojekt und den damit im Zusammenhang stehenden Problemstellungen treffen.

Im Ergebnis der Vorberatungen im Lenkungskreis Stadion sowie im Kreis- und Finanzausschuss und Technischen Ausschuss des Kreistages Erzgebirgskreis wird die Beschlussvorlage für die Kreistagssitzung folgende Schwerpunkte enthalten:

 

  • Das Sparkassen-Erzgebirgsstadion soll auf Grundlage der von der ARGE Phase 10 vorgelegten Entwurfsplanung und einer Kostenberechnung in einem Umfang von 19,86 Mio. EUR netto (einschließlich Südtribüne) vollständig umgebaut und erneuert werden.
  • Die Bauleistungen für den Umbau sollen im Wege der losweisen Vergabe ausgeschrieben werden, wobei die Aufgliederung der Lose im Benehmen mit dem Lenkungskreis Stadion erfolgt. Der Technische Ausschuss soll die Vergabeentscheidungen zu allen Bauleistungen auch über die in § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung des Erzgebirgskreises genannte Wertgrenze hinaus treffen.
  • Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung des Umbaus sollen über die bisherigen Planansätze von 17,36 Mio. EUR hinaus weitere überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 2,50 Mio. EUR bereitgestellt werden. Die zur Finanzierung erforderliche Liquidität ist durch positiv zu erwartende Jahresabschlüsse 2013 und 2014 des Landkreises gegeben.
  • Der zur anteiligen Finanzierung erforderliche und genehmigte Kredit in Höhe von 15,0 Mio. EUR soll in Form eines Ratendarlehens mit einer Laufzeit von 20 Jahren und fester Zinsbindung über die gesamte Laufzeit ausgeschrieben werden.
  • Der vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Aue bereits beschlossene Öffentlich-rechtliche Vertrag zur Finanzierungsbeteiligung der Großen Kreisstadt Aue an der grundlegenden Sanierung des Sparkassen-Erzgebirgsstadions in Aue (Stadionsanierungsmitfinanzierungsvertrag) soll vom Kreistag bestätigt werden.
  • Der Pachtvertrag mit dem FC Erzgebirge Aue e. V. soll auf die zu gründende FC Erzgebirge Aue Betriebsgesellschaft mbH übergeleitet und um eine Regelung zu Sonderzahlungen des FCE bzw. der FCE Betriebsgesellschaft (5,8 % der Umbaukosten analog zum Anteil der Großen Kreisstadt Aue) ergänzt werden. Außerdem verpflichtet sich der FCE mit der Pachtvertragsänderung für den Zeitraum ab der Übergabe des umgebauten Stadions je einen neuen Pachtvertrag für das Stadion selbst und einen neuen Nutzungsvertrag für das Restgelände abzuschließen. Die Pachthöhe soll nach Stadionfertigstellung bei Zugehörigkeit zur 3. Liga 250 TEUR jährlich betragen; im Gegenzug soll der Erzgebirgskreis dann jährliche Betriebskostenzuschüsse von 100 TEUR leisten.

Quelle: fc-erzgebirge.de