Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Filip Kusic im Einzelrichterverfahren nach Anklage-erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.

Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Kusic war in der 81. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 12. April 2019 von Schiedsrichter Arne Aarnink (Nordhorn) des Feldes verwiesen worden. Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: DFB, fc-erzgebirge.de
Newsfoto: Sven Sonntag, Picture Point