Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen die Wertung des mit 0:2 verlorenen Drittliga-Spiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 2. August 2015 im Einzelrichter-Verfahren zurückgewiesen. Dazu Richter Robert Deller: „Der Einspruch ist nicht begründet, da in der beanstandeten Szene kein Regelverstoß von Schiedsrichter Justus Zorn vorlag. Daher ist der Einspruch zurückzuweisen.“ Erzgebirge Aue hatte seinen Einspruch damit begründet, dass das Zustandekommen des Führungstreffers zum 1:0 in der 19. Minute irregulär gewesen sei. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
Quelle: dfb.de